Du bekommst in Kürze per E-Mail eine Bestätigung für deine Teilnahme an diesem Gewinnspiel. Durch einen Klick auf den enthaltenen Link, nimmst du am Virtua Tennis 4 – Gewinnspiel teil. Viel Glück!
Allgemeine Gewinnspielbedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme an Gewinnspielen der SEGA GmbH, Rablstraße 24, 81669 München (im Folgenden kurz „SEGA“). Der Teilnehmer erkennt diese Bedingungen durch seine Teilnahme an. Sollten im Einzelfall besondere Bedingungen für ein Gewinnspiel genannt werden, so gehen diese besonderen Gewinnspielbedingungen den nachfolgenden allgemeinen Gewinnspielbedingungen vor bzw. ergänzen diese.
1. Wer darf am Gewinnspiel teilnehmen?
Am Gewinnspiel teilnehmen darf jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat und zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 12 Jahre alt ist. Sollte im jeweiligen Gewinnspiel ein anderes Teilnahmealter vorgeschrieben sein, so wird dies im Rahmen des Gewinnspiels explizit genannt. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme stets die vorherige Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten. SEGA behält sich das Recht vor, vom Teilnehmer einen Altersnachweis und/oder eine Erlaubniserklärung der Erziehungsberechtigten zu fordern und bei Nichtvorlage den Teilnehmer und/oder Gewinner vom Gewinnspiel auszuschließen.
Jeder Teilnehmer darf nur einmal teilnehmen.
Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeiter von SEGA sowie deren Angehörige 1. und 2. Grades und mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Ebenso von der Teilnahme ausgeschlossen sind all jene, die mittelbar oder unmittelbar an der Planung oder Ausrichtung des Gewinnspiels beteiligt sind.
2. Was muss ich tun, um teilzunehmen?
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist – abgesehen von den normalen, auf Seiten des Teilnehmers eventuell entstehenden Kommunikationskosten wie Porto, Telefon- oder Internetgebühren – kostenlos und ist in keiner Weise mit einem Erwerb von Ware oder einer Inanspruchnahme von Dienstleistungen verknüpft. Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht.
Zur Teilnahme am Gewinnspiel hat der Teilnahme die jeweilige Gewinnspielaufgabe zu lösen. Diese kann beispielsweise in der Beantwortung einer Frage zu einem aktuellen Spiel bestehen. Die Gewinnspielaufgabe wird dem Teilnehmer im Rahmen des jeweiligen Gewinnspiels genau erklärt.
Ferner hat der Teilnehmer im Rahmen der Teilnehmer Personaldaten anzugeben, die für die Ermittlung des Gewinners verwendet werden. Hinsichtlich des Datenschutzes wird auf unsere Datenschutzerklärung (http://www.sega.de/legal/privacy.php) verwiesen. Alle weiteren für das jeweilige Gewinnspiel spezifischen Informationen wie insbesondere der Teilnahmeschluss und die ausgelobten Gewinne werden ebenfalls im Rahmen des jeweiligen Gewinnspiels genannt.
Der Teilnehmer erhält zumeist eine Bestätigungsemail für seine Teilnahme. Mit der Zusendung dieser Bestätigungsemail erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. Diese Mail muss der Teilnehmer sodann in der Regel seinerseits bestätigen.
3. Was kann ich gewinnen, wie wird der Gewinner ermittelt und wie erhält man den Gewinn?
Die zu gewinnenden Gewinne werden im Rahmen des jeweiligen Gewinnspiels genannt. Der oder die Gewinner werden grundsätzlich durch das Los ermittelt. Sollte eine andere Art der Gewinnerauswahl erfolgen, wird diese im Rahmen des jeweiligen Gewinnspiels genau erklärt.
Die Gewinner werden von SEGA nach Ende des Gewinnspiels zeitnah schriftlich benachrichtigt, in der Regel per Email an die vom Teilnehmer angegebene Email-Adresse. Sind die vom Teilnehmer angegebenen Kontaktdaten oder sein Name unrichtig, unvollständig oder nicht leserlich angegeben und ist eine Ermittlung und/oder Benachrichtigung im Gewinnfall daher nicht möglich, wird die Auslosung in Bezug auf diesen einen Preis wiederholt und ein Ersatzgewinner ermittelt.
4. Veröffentlichung der Namen der Gewinner
Jeder Teilnehmer erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass SEGA im Falle des Gewinnens bei Bedarf den Vor- und Nachnamen des Teilnehmers sowie dessen Wohnort veröffentlichen darf (Beispiel: „Gewonnen hat Max Mustermann aus München“).
5. Gewährleistung und Haftung von SEGA
SEGA haftet nicht für Rechts- und Sachmängel bzgl. der ausgelobten Gewinne. Für durch SEGA, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet SEGA unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet SEGA nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht) und sofern die Schäden aufgrund der vertraglichen Verwendung der Leistungen typisch und vorhersehbar sind. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung von SEGA ist ausgeschlossen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6. Änderung, Unterbrechung und Beendigung des Gewinnspiels sowie Ausschluss vom Gewinnspiel
SEGA behält sich das Recht vor, ein laufendes Gewinnspiel und dessen Durchführungsmodalitäten jederzeit ohne Ankündigung zu verändern. Die von solchen Änderungen betroffenen Teilnehmer werden unverzüglich in angemessener Art und Weise informiert. Bereits wirksam und unwiderruflich entstandene Gewinnansprüche der Teilnehmer werden von SEGA selbstverständlich in keiner Form beeinträchtigt.
Ferner behält sich SEGA das Recht vor, ein Gewinnspiel jederzeit ohne Ankündigung zu unterbrechen oder ganz zu beenden.
Bei einem Verstoß gegen diese Gewinnspielbedingungen durch den Teilnehmer kann SEGA diesen Teilnehmer vom Gewinnspiels ausschließen.
7. Geltendes Recht und Rechtsweg
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmern und SEGA sowie die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Rechtsweg ausgeschlossen.









